R22 Ausstieg
Seit dem 01.01.2010 verbietet die EU-Verordnung 2037/000/EG den Einsatz aller H-FCKW haltigen Kältemittel als Neuware! Der Grund für das Verbot ist das ozonabbauende Verhalten teilhalogenierte Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (H-FCKWs).
Darunter fällt besonders das „Allround“-Kältemittel R-22, aber auch alle R-22 haltigen Gemische, wie z. B. R-401A, R402A, R-408A und R-409A.
Bis zum 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, diese Kältemittel als Recyclingware für den Anlagen-Service zu bekommen. In diesem Zeitraum sollten bestehende Anlagen auf ozonunschädliche Kältemittel-Alternativen umgestellt werden oder durch Neuanlagen ersetzt werden.
Gerne beraten Sie bei diesem Thema und finden für Sie die wirtschaftlichste Lösung.